Vogelschutzgebiet

Vogelschutzgebiet „Region Kiischpelt“

Die „Region Kiischpelt“ ist als Vogelschutzgebiet Bestandteil des Natura 2000-Netzwerks. Mit mehr als 6.000 ha Fläche handelt es sich dabei um die größte unter Schutz stehende Zone im Großherzogtum. Sie enthält sowohl Habitate im Offenland als auch innerhalb der Wälder. So gibt es dort z.B. trockene Calluna-Heiden, Borstgrasrasen oder Schlucht- und Auenwälder. Die „Region Kiischpelt“ ist aber als Vogelschutzgebiet natürlich auch Heimat und Brutrevier zahlreicher Vogelarten. Beobachtet werden hier regelmäßig Eisvogel, Fischadler, Wespenbussard und viele andere geflügelte Genossen. Weitere seltene oder geschützte Vogelarten brüten hier, darunter Schwarzstorch, Rotmilan oder Uhu. Nicht zu vergessen ist, dass der „Kiischpelt“ auch Lebensraum für interessante Säugetiere, Fische und Reptilien, wie z.B. Wildkatze, Bachneunauge oder Schlingnatter, ist.
Das scheue Haselhuhn als typischer Bewohner der Eichenniederwälder konnte im Kiischpelt seit den 1990er Jahren leider nicht mehr nachgewiesen werden. Bereits damals lagen die Schätzungen bei nur 7-8 Brutpaaren in der Region. Der Rückgang des Haselhuhns resultiert nach gängiger Meinung aus der Zerstörung der typischen Habitate als Folge der Aufgabe der traditionellen Niederwaldnutzung (Lohhecken) und der Fragmentierung der Populationen. Daneben haben die Erschließung der Wälder, steigende Freizeitnutzung und hohe Raubwild- und Schwarzwildbestände einen negativen Einfluss auf das Haselhuhn.
Erhaltung und Verbesserung der Struktur von Mittelwäldern, Niederwäldern und Wäldern mit unterschiedlichen Altersklassen

Alan Johnston

Um Entwicklungen wie dieser entgegenzuwirken, werden für Natura 2000 Gebiete Managementpläne entwickelt. Sie enthalten zahlreiche Maßnahmen, um die Biodiversität zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Im Falle des Haselhuhns im Kiischpelt sind folgende Managementmaßnahmen vorgesehen:

  1. Erhalt von Straucharten in forstlichen Pflanzungen und entlang von Forstwegen
  2. Verbesserung potenzieller Brutreviere
  3. Wiedereinführung von Niederwaldbewirtschaftung und/oder starken Durchforstungen in 30-jährigem Umtrieb auf 250 ha Fläche in 50 Gebieten mit einer Mindestgröße von 2 ha je Gebiet.

    Das langfristige Ziel dieser Maßnahmen ist die Wiederansiedlung von 8 bis 12 Brutpaaren.
Alan Johnston