Natura 2000

Um die biologische Vielfalt zu erhalten und den Rückgang von wild lebenden Arten und natürlichen Lebensräumen in der EU entgegenzuwirken, wurde zunächst 1979 die Vogelschutzrichtlinie und dann 1992 die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie durch die Europäische Kommission erlassen. Diese beiden Richtlinien bilden die rechtliche Basis zur Errichtung des EU-weiten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.

Auf einer Tagung des Europäischen Rates in Göteborg im Juni 2001 wurde die Entscheidung getroffen, dass der Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen ist. Natura 2000 spielt beim Schutz der biologischen Vielfalt in der EU eine Schlüsselrolle. Ziel ist bestimmte bedrohte Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse zu erhalten und zu schützen.

Aktuell (2022) beträgt der luxemburgische Anteil am europäischen Natura 2000 Netzwerk 70.171 ha. Das entspricht 27,13% der Landesfläche Luxemburgs. Davon sind 48 Habitatzonen mit einer Gesamtfläche von 41.588 ha und 18 Vogeschutzzonen (Gesamtfläche 41.893 ha), die sich teilweise überlagern.

Aus dem Vorwort der Flora Fauna Habitatrichtlinie:

„Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Diese Richtlinie leistet somit einen Beitrag zu dem allgemeinen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt kann in bestimmten Fällen die Fortführung oder auch die Förderung bestimmter Tätigkeiten des Menschen erfordern.“